AGBs

Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von «Kinesiologie Zürich Enge – Alinda Enzler» mit seinen Klienten. Die AGBs beruhen auf Schweizer Recht und gelten in der Schweiz und im Ausland. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGBs müssen vorgängig schriftlich vereinbart werden.

Vertragspartner

Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Klienten und, nachfolgend Anbieter genannt, der Vertrag zustande.

Kinesiologie Zürich Enge – Alinda Enzler
Praxisgemeinschaft am Waffenplatz
Brandschenkestrasse 177
8002 Zürich
Schweiz

E-Mail: info@bodymindandsoul.ch
Telefon: +41 77 267 28 96

Vertretungsberechtigte Personen
Alinda Enzler, Inhaberin (Kontaktdaten siehe oben)

Vertragsgegenstand

Der Vertrag kommt durch die Terminvereinbarung und/oder durch die Erbringung der Dienstleistung zustande. Durch diesen Vertrag wird das Angebot und der Verkauf von Dienstleistungen über die Website des Anbieters geregelt. Bezüglich der Details des jeweiligen Angebotes wird auf die Produktbeschreibung der Angebotsseite verwiesen.

Auftragsumfang und Konditionen

Der Auftragsumfang sowie die detaillierten Ziele werden in einer separaten Vereinbarung festgehalten. Zu Beginn eines Prozesses klärt der Anbieter zusammen mit dem Klienten die jeweiligen Erwartungen an die Sitzung. Der Stundenansatz entspricht CHF 72.- / 60 Minuten. Mehraufwand wird jeweils pro 5 Minuten anteilsmässig verrechnet. Für Workshops, Seminare, Vorträge und andere Dienstleistungen unterbreitet Kinesiologie Zürich Enge – Alinda Enzler massgeschneidert eine verbindliche Offerte (inkl. Vor- und Nachbearbeitung). 

Zahlungsbedingungen

Der Klient hat ausschliesslich folgende Möglichkeiten zur Zahlung: TWINT, Banküberweisung und Barzahlung. Weitere Zahlungsarten werden nicht angeboten und werden zurückgewiesen.

Kinesiologie Zürich Enge – Alinda Enzler erstellt Rechnungen im Normalfall nach erfolgter Dienstleistung. Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung, die alle Angaben für die Überweisung enthält und per E-Mail verschickt wird, auf das dort angegebene Konto zu überweisen. Der Klient ist verpflichtet innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Rechnung den ausgewiesenen Betrag auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Die Zahlung ist ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Der Klient kommt erst nach Mahnung in Verzug.

Spesen

Zusätzliche Aufwendungen für Persönlichkeitsprofile oder ähnliches, die im Zusammenhang mit unserer Arbeit in Absprache mit dem Klienten erstellt werden, werden effektiv in Rechnung gestellt.

Kostenübernahme Krankenkasse Zusatzversicherung

Die Abklärung der Kostenübernahme ist Sache des Klienten.

Rücktrittsbedingungen / Annulationskosten

Eine kostenfreie Absage einer Sitzung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei Montagsterminen ist eine kostenfreie Absage bis Freitag 12:00 Uhr möglich, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig.

Workshops, Seminare, Vorträge, andere Dienstleistungen:
Bis 5 Arbeitstage vor Auftragsbeginn verrechnen wir unsere effektiven Vorarbeiten inkl. Spesen (gemäss vereinbartem Tagesansatz zur Durchführung). Bei Rücktritt von weniger als 5 Arbeitstagen vor Auftragsbeginn werden mindestens 50% des Offerten-Betrages in Rechnung gestellt. Nach Auftragsbeginn wird der Gesamtbetrag verrechnet.

Kinesiologie Zürich Enge – Alinda Enzler behält sich vor Termine aus wichtigen Gründen zu verschieben. Ist eine Verschiebung von Seiten des Klienten nicht möglich, gilt dieser Vertrag als aufgelöst. Sollten bereits Anzahlungen getätigt worden sein, werden diese in vollem Umfang zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Wird ein Kurs abgebrochen, wird den Teilnehmenden die Bezahlung der restlichen Gebühr erlassen.

Will ein Teilnehmender von der Anmeldung zurücktreten oder den Kurs abbrechen, muss er das dem Veranstalter schriftlich per E-Mail mitteilen. Geht die Stornierung nach dem Tag des Kursbeginn beim Veranstalter ein, wird ein Drittel der Teilnahmegebühr als Stornierungsgebühr berechnet bzw. die Vorauszahlung nicht zurückerstattet.

Mitwirkungspflicht des Klienten

Kinesiologie beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Wir machen darauf aufmerksam, dass Kinesiologie ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Kinesiologie Zürich Enge – Alinda Enzler steht dem Klienten als Prozessbegleiter und Unterstützer bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen. Analog gilt für Beratung, Dienstleistungen und Schulungen die Voraussetzung für den Auftraggeber.

Vertraulichkeit

Wir verpflichten uns, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

Kinesiologie Zürich Enge – Alinda Enzler untersteht der Schweigepflicht. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, unsere Schweigepflicht aufzuheben, sollte eine Eigen- oder Fremdverletzungsgefahr sichtbar werden. In diesem Fall werden wir uns an eine professionelle Stelle wenden.

Urheberrecht, Nutzungsbedingungen

Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf dieser Website, gehören ausschliesslich Kinesiologie Zürich Enge – Alinda Enzler. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung des Urheberrechtsträgers im Voraus einzuholen.

Das Urheberrecht an allen von Kinesiologie Zürich Enge – Alinda Enzler im Rahmen der Leistung erstellten Unterlagen, Konzepten, Entwürfen und sonstigen Materialien verbleibt bei Kinesiologie Zürich Enge – Alinda Enzler.

Alles Material in jeglicher Form, das von Kinesiologie Zürich Enge – Alinda Enzler im Rahmen einer Leistung erstellt oder dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt wird, darf in jedem Fall nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von Kinesiologie Zürich Enge – Alinda Enzler vervielfältigt, veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Es darf insbesondere nicht für ähnliche Leistungen verwendet, überarbeitet, umgeschrieben oder in anderer Weise verändert oder angepasst werden.

Haftung

Bei unserer Tätigkeit handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist weder garantierbar noch geschuldet. Leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Sämtliche Teilnehmende sind persönlich oder durch ihren Arbeitgeber versichert. 

Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.

Haftungungsausschluss für Inhalte und Links

Obschon Kinesiologie Zürich Enge – Alinda Enzler stets mit grösster Sorgfalt auf die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen achtet, kann sie keine Gewähr für die Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernehmen.

Haftungsansprüche gegen Kinesiologie Zürich Enge – Alinda Enzler aufgrund von Schäden materieller oder immaterieller Art, die aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen.

Kinesiologie Zürich Enge – Alinda Enzler behält sich ausdrücklich vor, Inhalte ohne Ankündigung ganz oder teilweise jederzeit zu verändern, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

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Versicherungsschutz

Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Kinesiologie Zürich Enge – Alinda Enzler.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Zürich. Es gilt das Schweizer Recht.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmung. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.